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Impressum© Daidalos Design
2005-2006

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Über die Erstellung einer Website

§1 Vertragsgegenstand

(1) Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages übernimmt Daidalos Design die Erstellung einer Website für den Kunden.
(2) Die Erstellung der Website umfaßt die Planung und Erstellung der erforderlichen Software zur Einrichtung und Lauffähigkeit der Website im Internet. Des Weiteren umfaßt das Leistungsangebot von Daidalos Design [Zutreffendes bitte ankreuzen]:
[ ] Eingabe von intelligenten Suchbegriffen gemäß näherer Spezifikation in dem als Anlage beigefügten Website-Konzept;
[ ] Erweiterter Eintrag in Internet-Branchenindices gemäß näherer Spezifikation in dem als Anlage beigefügten Website-Konzept;
[ ] Platzierung der Website im Internet auf Grundlage eines nicht mit Daidalos Design geschlossenen Website-Hosting-Vertrages mit einem dritten Anbieter.
Für die Unterhaltung der Website und die Pflege des Inhalts im Internet bedarf es eines besonderen Vertrages.
(3) Die Website wird über folgende Dienste bzw. Nutzungsprotokolle nutzbar sein [Zutreffendes bitte ankreuzen]:
[ ] World Wide Web (HTTP)
[ ] E-Mail (SMTP/IMAP-POP3)
[ ] File Transfer Protocol (FTP)
[ ] Andere:
(4) Die Website wird durch folgende Browser-Software lesbar und nutzbar sein [Zutreffendes bitte ankreuzen]:
[ ] Microsoft® Internet Explorer / ab Version:
[ ] Netscape Navigator® / ab Version:
[ ] Mozilla Firefox® / ab Version:
[ ] Opera® / ab Version:
[ ] Andere / ab Version:
(5) Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde das erforderliche Basismaterial, insbesondere Texte, Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Graphiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen gemäß näherer Spezifikation in dem als Anlage beigefügten Website-Konzept an Daidalos Design übergeben. Die Beschaffung weiteren Basismaterials ist von Daidalos Design nicht geschuldet. Daidalos Design übernimmt es aber, das Basismaterial ggf. zu digitalisieren und für die Website anzupassen und zu funktionalisieren.

§2 Technische Spezifikationen, Durchführung der Programmierarbeiten, Pflichtenheft, Zeitplan

(1) Zur Durchführung dieses Vertrages benennt der Kunde schriftlich einen zentralen Ansprechpartner für Daidalos Design.
(2) Der Kunde wird Daidalos Design das Basismaterial spätestens an dem im Website-Konzept genannten Zeitpunkten übergeben. Das Basismaterial muß in Formaten - wie in dem anliegenden technischen Merkblatt von Daidalos Design aufgeführt - zur Verfügung gestellt werden.
(3) Daidalos Design wird auf der Grundlage des Basismaterials, des Website-Konzepts sowie ggf. weiterer Vorgaben des Kunden ein Pflichtenheft für die Erstellung der Website erstellen. In dem Pflichtenheft sind die Anordnung und Gestaltung der Systemelemente für die Website zu beschreiben und zu erläutern; ferner ist zu spezifizieren, über welche Hardware und Software die Website funktionieren wird. Mit dem Pflichtenheft wird dem Kunden zugleich ein Zeitplan mit Meilensteinen für die Durchführung der Programmierungsarbeiten übergeben.
(4) Das Pflichtenheft und der Zeitplan sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang abzunehmen.
(5) Auf der Grundlage des von dem Kunden abgenommenen Pflichtenhefts und Zeitplan wird Daidalos Design zunächst einen Prototypen der Website mit den Grundfunktionalitäten erstellen. Die Grundfunktionalitäten werden von den Vertragspartnern einvernehmlich in einem gesondert zu vereinbarenden Protokoll festgelegt.
(6) Der Prototyp ist von dem Kunden abzunehmen. Nach der Abnahme wird Daidalos Design die Website nach Maßgabe des Pflichtenhefts und etwaiger Änderungen gem. §5 fertigstellen.
(7) Befindet sich der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Daidalos Design in Verzug, so kann Daidalos Design seine Arbeiten bis zum Eingang der Zahlungen des Kunden unterbrechen; die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Weitergehende Rechte von Daidalos Design nach diesem Vertrag und nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben vorbehalten.

§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Planungs- und Programmierungsleistungen von Daidalos Design gem. §1 sind mit einem Betrag zu vergüten, der in dem als Anlage beigefügten Website-Konzept aufgeschlüsselt ist. Soweit Daidalos Design die Vertragsleistungen an einem Standort des Kunden erbringt, sind die Reise- und Verpflegungskosten gesondert zu vergüten.
(2) Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, wird die Vergütung gem. §3 Abs. (1) wie folgt fällig, anteilig an der Gesamtsumme:
10% bei Vertragsunterzeichnung;
20% bei Zugang des Pflichtenhefts und Zeitplans beim Kunden;
20% bei Abnahme des Prototyps;
50% bei Endabnahme.
(3) Gerät der Kunde über eine Dauer von mehr als zwei Wochen in Zahlungsverzug oder befindet sich der Kunde trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als 50% der Vergütung gem. §3 Abs. (2) in Verzug, so ist Daidalos Design berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche von Daidalos Design bleiben vorbehalten.

§4 Bereitstellung des Basismaterials durch den Kunden, Freistellung

(1) Der Kunde sichert zu, daß er berechtigt ist, das Basismaterial Daidalos Design zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Soweit an dem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, daß er im Besitz der für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, daß er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Website aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages Daidalos Design einzuräumen. Der Kunde ist verpflichtet, auf der Website ein Impressum anzugeben, in dem er auf seine Verantwortlichkeit für den Inhalt der Website hinweist.
(2) Sofern Dritte Daidalos Design gegenüber geltend machen, daß die Einbeziehung von Basismaterial in die Website Urheberrechte, Markenrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzt, wird Daidalos Design den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Daidalos Design insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Daidalos Design bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen von Daidalos Design zu übernehmen.

§5 Änderungen

(1) Der Kunde kann bis zur Endabnahme der Website eine Änderung und/oder Ergänzung des Pflichtenhefts und/oder des Prototyps verlangen. Daidalos Design wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit von Daidalos Design zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für Daidalos Design ergibt.
(2) Daidalos Design wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung gem. §5 Abs. (1) unterrichten. Die Vertragspartner verpflichten sich, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme Daidalos Design über eine Anpassung des vertraglichen Leistungsgefüges, insbesondere über ggf. erforderliche Abänderungen des Zeitplans und über eine Zusatzvergütung von Daidalos Design für entstehenden Mehraufwand zu verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der Vertrag von Daidalos Design ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt. Das Recht des Kunden zur Kündigung dieses Vertrages nach §649 BGB bleibt unberührt.
(3) Im Falle eines Änderungsverlangens nach §5 Abs. (1) und (2) verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten von Daidalos Design unterbrochen waren. Daidalos Design kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt wurde.

§6 Abnahme

(1) Daidalos Design wird dem Kunden die Fertigstellung des Prototyps und der Website mitteilen, zum Zwecke der Abnahme durch den Kunden an dem im Pflichtenheft bzw. Protokoll spezifizierten Standort installieren und den Kunden über den Abschluß der Installation schriftlich informieren.
(2) Nach erfolgreicher Installation wird Daidalos Design den Kunden in die Nutzung des Prototyps und der Website einweisen. Der Kunde verpflichtet sich, den Prototyp und die Website innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Einweisung auf ihre Funktionsfähigkeit und auf die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen zu überprüfen.
(3) Sofern der Kunde an Daidalos Design nicht innerhalb der in §6 Abs. (2) bezeichneten Prüffrist eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel zugestellt hat, gelten der Prototyp bzw. die Website als abgenommen. Auf diese Folge wird Daidalos Design den Kunden bei der Einweisung besonders hinweisen.

§7 Rechteeinräumung durch Daidalos Design

(1) Vorbehaltlich des §7 Abs. (2) räumt Daidalos Design dem Kunden das uneingeschränkte und ausschließliche Recht ein, bei Daidalos Design im Rahmen der Erstellung der Website entstandene Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an der Website oder an Teilen davon für die Internetpräsentation des Kunden zu nutzen und zu verwerten. Daidalos Design ist insoweit bereit, einen Urhebervermerk in handelsüblicher Form auf der Website anzubringen.
(2) Daidalos Design ist ferner berechtigt, eine Kopie des Website-Programms für Archivzwecke zu behalten. Daidalos Design verpflichtet sich, daß vom Kunden überlassene Basismaterial ohne besondere Zustimmung des Kunden weder für eigene noch für Zwecke Dritter zu nutzen und/oder zu verwerten und keine Websites für Dritte zu erstellen, die in ihrer Gestaltung mit der für den Kunden erstellten Website identisch sind. Im Übrigen ist Daidalos Design jedoch in der Nutzung des im Rahmen dieses entstandenen Know-hows frei.

§8 Mängelhaftung

(1) Daidalos Design übernimmt Sachmängelhaftung dafür, daß die Website den Anforderungen und Beschaffenheiten des gem. §2 Abs. (3) vereinbarten Pflichtenhefts entspricht und für die in diesem Vertrag zugrunde gelegte Verwendung geeignet ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsmechanismen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
(2) Jegliche Mängelhaftung von Daidalos Design erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch ein Nichteinhalten der in der Website enthaltenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde die Website ohne Abstimmung mit Daidalos Design selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.
(3) Für Mängel der Website leistet Daidalos Design Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung der Software oder durch Erstellung einer neuen Software. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen von §9 verlangt werden.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, so verjähren Mängelansprüche des Kunden binnen eines Jahres nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist.

§9 Haftungsbeschränkung

(1) Daidalos Design haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Soweit in dem nachstehenden §9 Abs. (3) bis (5) nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung von Daidalos Design auf Schadensersatz - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und auch der Ablauf einer ihr etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Daidalos Design haftet vorbehaltlich in dem nachstehenden §9 Abs. (3) bis (5) insbesondere nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die nicht an der erstellten Website selbst entstanden sind, z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Daidalos Design haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistungen von Daidalos Design sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teils einer Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gem. §9 Abs. (1) bis (3) gelten nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die Daidalos Design vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind. In diesen Fällen gilt Folgendes:
a) Daidalos Design haftet wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder für Personen- und/oder Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Daidalos Design haftet ferner nach Maßstäben der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen.
c) Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, haftet Daidalos Design nach den gesetzlichen Bestimmungen, in dem letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

§10 Schlußbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem materiellen Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Lüdenscheid ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Daidalos Design.
(3) Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Daidalos Design an Dritte abtreten; §354a HGB bleibt unberührt.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Daidalos Design anerkannt worden sind.
(5) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

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