(1) Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages übernimmt Daidalos Design die Erstellung einer Website für
den Kunden.
(2) Die Erstellung der Website umfaßt die Planung und Erstellung der erforderlichen Software zur Einrichtung und
Lauffähigkeit der Website im Internet. Des Weiteren umfaßt das Leistungsangebot von Daidalos Design [Zutreffendes
bitte ankreuzen]:
[ ] Eingabe von intelligenten Suchbegriffen gemäß näherer Spezifikation in dem als Anlage beigefügten
Website-Konzept;
[ ] Erweiterter Eintrag in Internet-Branchenindices gemäß näherer Spezifikation in dem als Anlage beigefügten
Website-Konzept;
[ ] Platzierung der Website im Internet auf Grundlage eines nicht mit Daidalos Design geschlossenen
Website-Hosting-Vertrages mit einem dritten Anbieter.
Für die Unterhaltung der Website und die Pflege des Inhalts im Internet bedarf es eines besonderen Vertrages.
(3) Die Website wird über folgende Dienste bzw. Nutzungsprotokolle nutzbar sein [Zutreffendes bitte ankreuzen]:
[ ] World Wide Web (HTTP)
[ ] E-Mail (SMTP/IMAP-POP3)
[ ] File Transfer Protocol (FTP)
[ ] Andere:
(4) Die Website wird durch folgende Browser-Software lesbar und nutzbar sein [Zutreffendes bitte ankreuzen]:
[ ] Microsoft® Internet Explorer / ab Version:
[ ] Netscape Navigator® / ab Version:
[ ] Mozilla Firefox® / ab Version:
[ ] Opera® / ab Version:
[ ] Andere / ab Version:
(5) Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde das erforderliche Basismaterial, insbesondere Texte, Daten, bewegte und
unbewegte Bilder, Illustrationen, Graphiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen gemäß näherer
Spezifikation in dem als Anlage beigefügten Website-Konzept an Daidalos Design übergeben. Die Beschaffung weiteren
Basismaterials ist von Daidalos Design nicht geschuldet. Daidalos Design übernimmt es aber, das Basismaterial ggf. zu
digitalisieren und für die Website anzupassen und zu funktionalisieren.
(1) Zur Durchführung dieses Vertrages benennt der Kunde schriftlich einen zentralen Ansprechpartner für Daidalos
Design.
(2) Der Kunde wird Daidalos Design das Basismaterial spätestens an dem im Website-Konzept genannten Zeitpunkten
übergeben. Das Basismaterial muß in Formaten - wie in dem anliegenden technischen
Merkblatt von Daidalos Design aufgeführt - zur Verfügung gestellt werden.
(3) Daidalos Design wird auf der Grundlage des Basismaterials, des Website-Konzepts sowie ggf. weiterer Vorgaben des
Kunden ein Pflichtenheft für die Erstellung der Website erstellen. In dem Pflichtenheft sind die Anordnung und
Gestaltung der Systemelemente für die Website zu beschreiben und zu erläutern; ferner ist zu spezifizieren, über welche
Hardware und Software die Website funktionieren wird. Mit dem Pflichtenheft wird dem Kunden zugleich ein Zeitplan mit
Meilensteinen für die Durchführung der Programmierungsarbeiten übergeben.
(4) Das Pflichtenheft und der Zeitplan sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang abzunehmen.
(5) Auf der Grundlage des von dem Kunden abgenommenen Pflichtenhefts und Zeitplan wird Daidalos Design zunächst einen
Prototypen der Website mit den Grundfunktionalitäten erstellen. Die Grundfunktionalitäten werden von den
Vertragspartnern einvernehmlich in einem gesondert zu vereinbarenden Protokoll festgelegt.
(6) Der Prototyp ist von dem Kunden abzunehmen. Nach der Abnahme wird Daidalos Design die Website nach Maßgabe des
Pflichtenhefts und etwaiger Änderungen gem. §5 fertigstellen.
(7) Befindet sich der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Daidalos Design in Verzug, so kann Daidalos Design
seine Arbeiten bis zum Eingang der Zahlungen des Kunden unterbrechen; die Ausführungsfristen verlängern sich
entsprechend. Weitergehende Rechte von Daidalos Design nach diesem Vertrag und nach den gesetzlichen Vorschriften
bleiben vorbehalten.
(1) Die Planungs- und Programmierungsleistungen von Daidalos Design gem. §1 sind mit einem Betrag zu vergüten, der
in dem als Anlage beigefügten Website-Konzept aufgeschlüsselt ist. Soweit Daidalos Design die Vertragsleistungen an
einem Standort des Kunden erbringt, sind die Reise- und Verpflegungskosten gesondert zu vergüten.
(2) Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, wird die Vergütung gem. §3 Abs. (1) wie folgt fällig, anteilig an
der Gesamtsumme:
10% bei Vertragsunterzeichnung;
20% bei Zugang des Pflichtenhefts und Zeitplans beim Kunden;
20% bei Abnahme des Prototyps;
50% bei Endabnahme.
(3) Gerät der Kunde über eine Dauer von mehr als zwei Wochen in Zahlungsverzug oder befindet sich der Kunde trotz
schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als 50% der Vergütung gem. §3 Abs. (2) in Verzug, so ist Daidalos
Design berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche von
Daidalos Design bleiben vorbehalten.
(1) Der Kunde sichert zu, daß er berechtigt ist, das Basismaterial Daidalos Design zum Zwecke der Durchführung
dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Soweit an dem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige
gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, daß er im Besitz der für die Durchführung dieses
Vertrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, daß er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen
und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Website aufzunehmen und als deren
Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages Daidalos Design einzuräumen. Der Kunde ist
verpflichtet, auf der Website ein Impressum anzugeben, in dem er auf seine Verantwortlichkeit für den Inhalt der
Website hinweist.
(2) Sofern Dritte Daidalos Design gegenüber geltend machen, daß die Einbeziehung von Basismaterial in die Website
Urheberrechte, Markenrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzt, wird Daidalos Design den Kunden hierüber
unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Daidalos Design insoweit von jeglicher Haftung
gegenüber Dritten freizustellen, Daidalos Design bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige
Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen von Daidalos Design zu
übernehmen.
(1) Der Kunde kann bis zur Endabnahme der Website eine Änderung und/oder Ergänzung des Pflichtenhefts und/oder des
Prototyps verlangen. Daidalos Design wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung
technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit von Daidalos Design zumutbar
ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für Daidalos
Design ergibt.
(2) Daidalos Design wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung gem. §5 Abs. (1)
unterrichten. Die Vertragspartner verpflichten sich, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen
Stellungnahme Daidalos Design über eine Anpassung des vertraglichen Leistungsgefüges, insbesondere über ggf.
erforderliche Abänderungen des Zeitplans und über eine Zusatzvergütung von Daidalos Design für entstehenden
Mehraufwand zu verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der
Vertrag von Daidalos Design ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt. Das Recht des Kunden zur
Kündigung dieses Vertrages nach §649 BGB bleibt unberührt.
(3) Im Falle eines Änderungsverlangens nach §5 Abs. (1) und (2) verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der
Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten von Daidalos Design unterbrochen waren. Daidalos Design
kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der
Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich
mitgeteilt wurde.
(1) Daidalos Design wird dem Kunden die Fertigstellung des Prototyps und der Website mitteilen, zum Zwecke der
Abnahme durch den Kunden an dem im Pflichtenheft bzw. Protokoll spezifizierten Standort installieren und den Kunden
über den Abschluß der Installation schriftlich informieren.
(2) Nach erfolgreicher Installation wird Daidalos Design den Kunden in die Nutzung des Prototyps und der Website
einweisen. Der Kunde verpflichtet sich, den Prototyp und die Website innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen
Einweisung auf ihre Funktionsfähigkeit und auf die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen zu überprüfen.
(3) Sofern der Kunde an Daidalos Design nicht innerhalb der in §6 Abs. (2) bezeichneten Prüffrist eine schriftliche
Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel zugestellt hat, gelten der Prototyp bzw. die Website als
abgenommen. Auf diese Folge wird Daidalos Design den Kunden bei der Einweisung besonders hinweisen.
(1) Vorbehaltlich des §7 Abs. (2) räumt Daidalos Design dem Kunden das uneingeschränkte und ausschließliche Recht
ein, bei Daidalos Design im Rahmen der Erstellung der Website entstandene Urheberrechte und sonstige gewerbliche
Schutzrechte an der Website oder an Teilen davon für die Internetpräsentation des Kunden zu nutzen und zu verwerten.
Daidalos Design ist insoweit bereit, einen Urhebervermerk in handelsüblicher Form auf der Website anzubringen.
(2) Daidalos Design ist ferner berechtigt, eine Kopie des Website-Programms für Archivzwecke zu behalten. Daidalos
Design verpflichtet sich, daß vom Kunden überlassene Basismaterial ohne besondere Zustimmung des Kunden weder für
eigene noch für Zwecke Dritter zu nutzen und/oder zu verwerten und keine Websites für Dritte zu erstellen, die in
ihrer Gestaltung mit der für den Kunden erstellten Website identisch sind. Im Übrigen ist Daidalos Design jedoch in
der Nutzung des im Rahmen dieses entstandenen Know-hows frei.
(1) Daidalos Design übernimmt Sachmängelhaftung dafür, daß die Website den Anforderungen und Beschaffenheiten des
gem. §2 Abs. (3) vereinbarten Pflichtenhefts entspricht und für die in diesem Vertrag zugrunde gelegte Verwendung
geeignet ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in
Datenverarbeitungsmechanismen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
(2) Jegliche Mängelhaftung von Daidalos Design erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch
ein Nichteinhalten der in der Website enthaltenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der
Kunde die Website ohne Abstimmung mit Daidalos Design selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, der
Kunde weist nach, daß die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch
Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.
(3) Für Mängel der Website leistet Daidalos Design Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung der Software
oder durch Erstellung einer neuen Software. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten
oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen von §9 verlangt werden.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, so verjähren Mängelansprüche des Kunden binnen eines Jahres nach dem gesetzlichen Beginn
der Verjährungsfrist.
(1) Daidalos Design haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses
Vertrages.
(2) Soweit in dem nachstehenden §9 Abs. (3) bis (5) nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung von Daidalos
Design auf Schadensersatz - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und auch der Ablauf
einer ihr etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Daidalos Design haftet vorbehaltlich in dem
nachstehenden §9 Abs. (3) bis (5) insbesondere nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die nicht an der
erstellten Website selbst entstanden sind, z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Daidalos
Design haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen,
Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistungen von Daidalos Design sind
beschränkt auf den Wert desjenigen Teils einer Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie
vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gem. §9 Abs. (1) bis (3) gelten nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und
Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die Daidalos Design vorsätzlich
oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder
der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind. In diesen Fällen gilt Folgendes:
a) Daidalos Design haftet wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder für Personen- und/oder
Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Daidalos Design haftet ferner nach Maßstäben der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen.
c) Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für
Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden
sind, haftet Daidalos Design nach den gesetzlichen Bestimmungen, in dem letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des
typischerweise vorhersehbaren Schadens.
(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem materiellen Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den
internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Lüdenscheid
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Daidalos Design.
(3) Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Daidalos Design an
Dritte abtreten; §354a HGB bleibt unberührt.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von Daidalos Design anerkannt worden sind.
(5) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
